Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Chill Group UG (haftungsbeschränkt) Weidebusch 9 38528 Adenbüttel Deutschland nachfolgend „Anbieter“ und ihren Kunden über die Erbringung von IT- und digitalen Dienstleistungen. Die AGB gelten insbesondere für:

  • Software-as-a-Service (SaaS), insbesondere die Managementsoftware „Chill Manage“,
  • Hosting von Websites, Anwendungen und sonstigen Softwaresystemen,
  • Bereitstellung und Hosting virtueller Maschinen und Serverumgebungen,
  • Hosting und Betrieb von Open-Source- und Drittsoftware,
  • Webdesign und Webentwicklung,
  • IT-Administration, Wartung und technische Betreuung,
  • Support- und Beratungsleistungen sowie
  • sonstige individuell vereinbarte IT- und Digitalleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde.

1.2 Kunden im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher gemäß §13 BGB als auch Unternehmer gemäß §14 BGB sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.

§2 Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1 Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Anbieters, durch eine entsprechende Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Vertrags oder auf sonstige zwischen den Parteien vereinbarte Weise zustande. Soweit Leistungen über eine Website oder ein elektronisches Bestellsystem bestellt werden können, gelten ergänzend die dort im Rahmen des Bestellvorgangs mitgeteilten Bedingungen.

2.2 Der Anbieter erbringt modulare IT- und Digitalleistungen. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der dazugehörigen Leistungsbeschreibung. Angaben zu Funktionen, Kapazitäten, Speicherplatz, Benutzerzahlen, Supportumfang, Reaktionszeiten, Verfügbarkeit, Datensicherungen oder sonstigen Leistungsmerkmalen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

2.3 Der Anbieter ist berechtigt, die zur Leistungserbringung eingesetzten technischen Systeme, Komponenten und Verfahren weiterzuentwickeln oder durch technisch gleichwertige Lösungen zu ersetzen, soweit hierdurch die vereinbarte Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird und keine entgegenstehenden gesetzlichen Vorschriften bestehen. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern, insbesondere bei digitalen Produkten und digitalen Dienstleistungen, bleiben unberührt.

§3 Software-as-a-Service und Chill Manage

3.1 Soweit vereinbart, stellt der Anbieter dem Kunden die modulare Managementsoftware „Chill Manage“ sowie gegebenenfalls individuell vereinbarte Module und Funktionen zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Leistungsumfang.

3.2 Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und grundsätzlich nicht übertragbares Recht, die bereitgestellte Software im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Eine Überlassung des Quellcodes ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

3.3 Soweit die Nutzung der Software Benutzerkonten erfordert, ist der Kunde dafür verantwortlich, Benutzerkonten ausschließlich im erforderlichen Umfang einzurichten und die vergebenen Zugriffsrechte und Berechtigungen angemessen zu verwalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, nicht mehr benötigte Benutzerkonten und Berechtigungen zeitnah zu deaktivieren oder zu entfernen, soweit ihm entsprechende Verwaltungsfunktionen zur Verfügung stehen.

3.4 Individuell entwickelte oder konfigurierte Module können Bestandteil des vereinbarten SaaS-Leistungsumfangs sein. Art, Umfang, Vergütung sowie gegebenenfalls besondere Nutzungsrechte werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.

3.5 Der Anbieter kann Aktualisierungen, Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates und technische Weiterentwicklungen der Software durchführen. Soweit gegenüber Verbrauchern gesetzliche Aktualisierungspflichten bestehen, bleiben diese unberührt. Wesentliche Änderungen einer gegenüber Verbrauchern dauerhaft bereitgestellten digitalen Dienstleistung erfolgen nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.

§4 Hosting und virtuelle Server

4.1 Der Anbieter kann dem Kunden Speicherplatz, virtuelle Maschinen, Serverumgebungen, Websites, Anwendungen oder sonstige technische Systeme bereitstellen oder diese für den Kunden betreiben. Der konkrete Umfang der bereitgestellten Ressourcen und Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

4.2 Bei der Bereitstellung virtueller Maschinen können dem Kunden administrative Zugriffsrechte eingeräumt werden. Soweit der Kunde Systeme selbst administriert, ist er für die von ihm vorgenommenen Konfigurationen, Installationen und Änderungen verantwortlich. Hiervon unberührt bleiben Leistungen, die ausdrücklich durch den Anbieter übernommen wurden.

4.3 Der Anbieter kann im Auftrag des Kunden Drittsoftware und Open-Source-Software installieren, konfigurieren oder betreiben. Für solche Software gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber. Der Anbieter schuldet keine über seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen hinausgehende Funktionsfähigkeit oder Weiterentwicklung von Drittsoftware.

4.4 Speicherplatz, Rechenleistung, Arbeitsspeicher, Netzwerkressourcen und sonstige technische Ressourcen dürfen nur im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine Nutzung, die die Sicherheit, Stabilität oder Verfügbarkeit der Infrastruktur oder anderer Systeme erheblich beeinträchtigt, ist nicht zulässig.

§5 IT-Administration, Webentwicklung und sonstige Dienstleistungen

5.1 Der Anbieter kann IT-Systeme des Kunden administrieren, warten, aktualisieren, konfigurieren und technisch betreuen. Die Leistungen können insbesondere auf Grundlage von Einzelaufträgen, Stundenkontingenten, laufenden Betreuungsverträgen oder Festpreisvereinbarungen erbracht werden.

5.2 Bei Webdesign- und Entwicklungsleistungen bestimmt sich der geschuldete Leistungsumfang nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Zusätzliche Leistungen und Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert vergütet werden.

5.3 Der Kunde stellt dem Anbieter die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben und sonstigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die darauf beruhen, dass erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht oder verspätet erfolgen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen, soweit der Anbieter die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

§6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

6.1 Der Kunde darf die Leistungen des Anbieters nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und der vertraglichen Vereinbarungen nutzen. Insbesondere ist die Nutzung der Leistungen für rechtswidrige Zwecke, die Verbreitung von Schadsoftware, unzulässigen Spam, rechtswidrige Inhalte oder Angriffe auf IT-Systeme untersagt.

6.2 Der Kunde ist für die von ihm oder seinen Nutzern eingestellten, gespeicherten oder verarbeiteten Inhalte verantwortlich, soweit diese seinem Verantwortungsbereich unterliegen. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass für die Verarbeitung und Nutzung entsprechender Inhalte die erforderlichen Rechte und gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine allgemeine inhaltliche Prüfung durch den Anbieter findet nicht statt. Eigene gesetzliche Prüf-, Sperr-, Auskunfts- oder Handlungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.

6.3 Zugangsdaten, Passwörter, API-Schlüssel, VPN-Zugänge und vergleichbare Authentifizierungsinformationen sind vom Kunden vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren und die betroffenen Zugangsdaten, soweit möglich, zu ändern oder sperren zu lassen.

6.4 Soweit der Kunde eigene oder von ihm beschaffte Betriebssysteme, Anwendungen oder sonstige proprietäre Software auf bereitgestellten Systemen nutzt, ist der Kunde für eine ausreichende und ordnungsgemäße Lizenzierung verantwortlich. Dies gilt nicht, soweit die Bereitstellung entsprechender Lizenzen ausdrücklich als Leistung des Anbieters vereinbart wurde.

§7 Verfügbarkeit, Wartung und Leistungsänderungen

7.1 Eine bestimmte Verfügbarkeit der Leistungen wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Der Anbieter bemüht sich unabhängig davon um einen zuverlässigen und störungsarmen Betrieb seiner Systeme.

7.2 Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit, Stabilität und Funktionsfähigkeit können Wartungsarbeiten, Aktualisierungen und technische Änderungen erforderlich sein. Planbare Wartungsarbeiten werden, soweit möglich und zumutbar, so durchgeführt, dass Beeinträchtigungen möglichst gering gehalten werden.

7.3 Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch technische Störungen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Störungen bei notwendigen Infrastruktur- oder Dienstleistungsanbietern, Sicherheitsvorfälle oder andere vom Anbieter nicht beherrschbare Umstände entstehen. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.

§8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

8.2 Die Abrechnung kann insbesondere monatlich, quartalsweise, jährlich, nach Zeitaufwand, nach Verbrauch oder als Festpreis erfolgen. Ob die Vergütung im Voraus oder nach Erbringung der Leistung fällig wird, richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

8.3 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Rechnung und Banküberweisung, soweit keine andere Zahlungsart vereinbart wurde. Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Ist keine besondere Zahlungsfrist angegeben, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Zugang der Rechnung. Die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.

8.4 Leistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang oder einem bestehenden Stundenkontingent umfasst sind, können nach vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet werden.

8.5 Bei fortlaufend erbrachten Leistungen kann der Anbieter die vereinbarte Vergütung anpassen, wenn sich die für die Erbringung der jeweiligen Leistung maßgeblichen Kosten nach Vertragsschluss verändern.
Zu den maßgeblichen Kosten gehören insbesondere Kosten für Personal, Energie, Rechenzentrums- und Serverinfrastruktur, Netzwerkanbindungen, Software und Lizenzen sowie von dem Anbieter zur Leistungserbringung eingesetzte externe Dienstleister.
Eine Preisanpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sie unter Berücksichtigung der eingetretenen Kostenentwicklung angemessen ist. Kostensenkungen sind bei der Prüfung einer Preisanpassung angemessen zu berücksichtigen.
Der Anbieter informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform. Die Mitteilung enthält den Zeitpunkt, ab dem die neuen Preise gelten.
Bei einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, die von der Preiserhöhung betroffene fortlaufende Leistung bis zum Inkrafttreten der neuen Preise außerordentlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Kunde in der Mitteilung über die Preiserhöhung hingewiesen. Individuell vereinbarte Preisänderungsmechanismen sowie zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

§9 Sperrung von Leistungen

9.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zu einzelnen oder mehreren Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, wenn hierfür ein sachlicher und gewichtiger Grund besteht.
Eine Sperrung kann insbesondere erfolgen, wenn:

  • der Kunde trotz Fälligkeit und erfolgter Mahnung einen erheblichen offenen Rechnungsbetrag nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist begleicht
  • der Kunde oder ein seinem Verantwortungsbereich zuzurechnender Nutzer die bereitgestellten Leistungen für rechtswidrige Zwecke oder rechtswidrige Aktivitäten nutzt
  • über die bereitgestellten Systeme Schadsoftware verbreitet, unzulässiger Spam versendet oder ein Angriff auf fremde IT-Systeme durchgeführt oder unterstützt wird
  • die bereitgestellten Leistungen missbräuchlich genutzt werden
  • technische Ressourcen vorsätzlich oder in erheblichem Umfang entgegen dem vereinbarten Nutzungszweck beansprucht werden und hierdurch die Sicherheit, Stabilität oder Verfügbarkeit der Infrastruktur, anderer Systeme oder anderer Kunden beeinträchtigt oder gefährdet wird
  • der Kunde technische Schutzmaßnahmen, Nutzungsbeschränkungen oder vereinbarte Ressourcenbegrenzungen vorsätzlich umgeht
  • eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Integrität der Systeme, Daten oder Netzwerke des Anbieters oder Dritter besteht
  • die Sperrung aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist

9.2 Soweit der Grund der Sperrung dies zulässt, wird der Anbieter den Kunden vor einer Sperrung informieren und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Sperrgrundes einräumen.
Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Sperrung grundsätzlich erst, nachdem der Kunde gemahnt und auf die mögliche Sperrung hingewiesen wurde und die mit der Mahnung gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos abgelaufen ist.
Eine vorherige Ankündigung oder Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn eine sofortige Sperrung erforderlich ist, um eine gegenwärtige Gefahr für die Sicherheit, Stabilität oder Verfügbarkeit der Systeme abzuwehren, laufende oder unmittelbar drohende rechtswidrige Aktivitäten zu unterbinden, erhebliche Schäden für den Anbieter oder Dritte zu verhindern oder einer gesetzlichen, gerichtlichen oder behördlichen Verpflichtung nachzukommen.

9.3 Eine Sperrung wird auf den zur Beseitigung des jeweiligen Sperrgrundes erforderlichen Umfang und die erforderliche Dauer beschränkt.
Soweit technisch möglich und unter Berücksichtigung des Sperrgrundes zumutbar, werden nur diejenigen Leistungen oder Zugänge gesperrt, die von dem jeweiligen Verstoß betroffen sind.
Der Anbieter hebt die Sperrung innerhalb angemessener Zeit wieder auf, sobald der Sperrgrund entfallen ist und keine sonstigen Gründe einer Wiederaufnahme der Leistung entgegenstehen.

9.4 Soweit die Sperrung auf einem vom Kunden zu vertretenden Umstand beruht, bleibt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die Dauer der berechtigten Sperrung grundsätzlich bestehen, soweit die gesetzlichen Vorschriften oder die Umstände des Einzelfalls dem nicht entgegenstehen.
Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte des Anbieters, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung und zur Geltendmachung von Schadensersatz, bleiben unberührt.

§10 Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1 Die jeweilige Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot oder Vertrag. Soweit keine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, richtet sich die Kündbarkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Bei Unternehmern können Verträge für eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit geschlossen werden. Soweit vertraglich vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit automatisch um den vereinbarten Verlängerungszeitraum, sofern er nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt wird. Die konkrete Mindestlaufzeit, Verlängerungsdauer und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

10.3 Bei Verbrauchern gelten für Vertragslaufzeit, automatische Vertragsverlängerung und Kündigungsfristen die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Wird bei einem Dauerschuldverhältnis eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart und verlängert sich der Vertrag nach deren Ablauf automatisch, erfolgt die Verlängerung gegenüber Verbrauchern auf unbestimmte Zeit, soweit gesetzlich nichts anderes zulässig ist. Der verlängerte Vertrag kann mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.

10.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann für den Anbieter insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Vertragsverletzungen, schwerwiegendem Missbrauch der bereitgestellten Systeme oder erheblichem Zahlungsverzug vorliegen. Soweit eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung gesetzlich erforderlich oder nach den Umständen zumutbar ist, erfolgt die außerordentliche Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist.

10.5 Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, sowie über eine hierfür vorgesehene Kündigungsfunktion im Kundenkonto erklärt werden, soweit nicht gesetzlich oder individuell eine andere zulässige Form vereinbart wurde.
Soweit dem Kunden innerhalb seines Kundenkontos eine Kündigungsfunktion zur Verfügung steht, kann er hierüber die von der jeweiligen Kündigung betroffenen Verträge oder Leistungen auswählen und die Kündigung elektronisch übermitteln.
Für die Einhaltung einer Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung beim jeweiligen Vertragspartner maßgeblich.
Soweit der Anbieter gesetzlich verpflichtet ist, Verbrauchern eine Kündigungsschaltfläche oder eine sonstige elektronische Kündigungsmöglichkeit bereitzustellen, bleibt diese Möglichkeit von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§11 Daten und Vertragsbeendigung

11.1 Mit Beendigung eines Vertrags kann der Zugang zu den betroffenen Diensten und Systemen beendet oder eingeschränkt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, von ihm benötigte Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu sichern oder zu exportieren, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

11.2 Soweit eine Datenherausgabe oder ein Datenexport Bestandteil des Vertrags ist oder gesetzlich geschuldet wird, stellt der Anbieter die entsprechenden Daten im vereinbarten beziehungsweise gesetzlich erforderlichen Umfang zur Verfügung. Besondere gesetzliche Rechte von Verbrauchern hinsichtlich der Bereitstellung von Daten und Inhalten bleiben unberührt.

11.3 Nach Beendigung des Vertrags können die im Zusammenhang mit der Leistung gespeicherten Daten nach Ablauf angemessener technischer und vertraglicher Übergangsfristen gelöscht werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, anderweitigen Rechtsgrundlagen oder vertraglichen Vereinbarungen entgegenstehen. Für Daten in Sicherungskopien können technisch bedingt abweichende Löschfristen gelten. Datenschutzrechtliche Verpflichtungen sowie Regelungen eines gegebenenfalls bestehenden Vertrags zur Auftragsverarbeitung bleiben unberührt.

§12 Leistungsstörungen und Mängel

12.1 Der Kunde soll erkennbare Störungen oder Mängel möglichst zeitnah und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an den Anbieter melden. Soweit möglich, soll der Kunde Informationen zur Verfügung stellen, die eine Reproduktion oder Analyse des Fehlers ermöglichen.

12.2 Der Anbieter wird gemeldete Störungen und Mängel entsprechend ihrer Bedeutung und im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen bearbeiten. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

12.3 Die gesetzlichen Mängel- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für die zwingenden gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bei digitalen Produkten und digitalen Dienstleistungen.

§13 Haftung

13.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

13.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

13.4 Soweit die Erstellung von Datensicherungen nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung ist, ist der Kunde verpflichtet, für eine angemessene Sicherung seiner Daten zu sorgen. Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Datenverlust ist die Haftung im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen auf den Schaden begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre, soweit eine solche Datensicherung dem Kunden möglich und zumutbar war. Soweit Datensicherungen ausdrücklich Bestandteil der Leistung des Anbieters sind, richten sich Umfang, Häufigkeit und Wiederherstellungsmöglichkeiten nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

13.5 Der Anbieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht für Schäden, die ausschließlich durch vom Kunden vorgenommene fehlerhafte Konfigurationen, Installationen oder sonstige Eingriffe in von ihm selbst administrierte Systeme verursacht wurden und nicht dem Verantwortungsbereich des Anbieters zuzurechnen sind.

§14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

14.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den jeweils einschlägigen Datenschutzinformationen des Anbieters.

14.2 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt in diesen Fällen für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung sowie für die Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich.

§15 Rechte Dritter und Lizenzierung

15.1 Stellt der Kunde dem Anbieter Texte, Bilder, Logos, Software, Datenbanken oder sonstige Materialien zur Verfügung, versichert er, über die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte zu verfügen.

15.2 Bei der Verwendung von Drittsoftware gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. Der Kunde ist für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren Lizenzbedingungen verantwortlich, soweit die Beschaffung oder Verwaltung entsprechender Lizenzen nicht ausdrücklich vom Anbieter übernommen wurde.

15.3 Wird der Anbieter aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Anbieter im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter und den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

§16 Widerrufsrecht

16.1 Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

16.2 Über Voraussetzungen, Fristen und Folgen des Widerrufs wird der Verbraucher gesondert in der angehängten Widerrufsbelehrung informiert. Soweit der Verbraucher verlangt, dass mit einer Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist begonnen wird, gelten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzlich vorgeschriebene elektronische Widerrufsmöglichkeiten bleiben unberührt.

§17 Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

17.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, richtet sich der Gerichtsstand nach den hierfür gesetzlich zulässigen Vereinbarungen. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

17.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.